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27. März 2021 | Nachrichten für EL

Carmen Mentz

Computerservice & Software

Seit mehr als 25 Jahren stehen wir Arztpraxen verschiedenster Fachrichtungen als Berater zur Seite

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IMPFUNGEN GEGEN SARS-COV-2

Die Coronavirus-Impfverordnung sieht für Praxen die Meldung eines Datensatzes zu den durchgeführten Impfungen vor. Diese Daten sind täglich zu übermitteln. Bitte nutzen Sie dafür das Impfportal der KBV.

Der Computer muss mit der Telematikinfrastruktur (TI) verbunden sein.

Geben Sie nach Aufforderung Ihren Benutzernamen und das Passwort ein.

Prüfen Sie nach Anmeldung die LANR, BSNR und die Praxisadresse.

Folgende Daten sind täglich zu übermitteln:

Die Anzahl der Erst- und Abschlussimpfungen, die Sie an dem Tag verabreicht haben – jeweils getrennt nach dem verwendeten Impfstoff.

Außerdem ist die Anzahl der über 60-Jährigen für die Erst- und Abschlussimpfung anzugeben.

So unterstützt Sie die Praxissoftware EL

Mit Hilfe des Impfmoduls können Sie die Impfungen schnell und einfach erfassen. Des Weiteren können Sie sich Tageslisten mit allen notwendigen Informationen für das KVB-Importal zusammenstellen lassen.

Dokumentation & Abrechnung*

Mit der quartalsweisen Abrechnung erfolgt zugleich der zweite Schritt der Dokumentation: Über die Pseudoziffern werden zugleich Daten erfasst, die das Robert Koch-Institut nach dem Infektionsschutzgesetz zur Beobachtung des Impfgeschehens in Deutschland benötigt.

Daneben ist jede COVID-19-Schutzimpfung nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 22) „unverzüglich“ in einem Impfausweis oder in einer Impfbescheinigung, falls der Impfausweis nicht vorgelegt wird, zu dokumentieren.

Pro Impfstoff gibt es nur eine Pseudoziffer für die Erst- und Abschlussimpfung:

  • 88331 für BioNTech/Pfizer
  • 88332 für Moderna
  • 88333 für AstraZeneca.

Diese Pseudoziffern werden jeweils um Buchstaben (Suffixe) für die Impfindikation ergänzt:

  • A/B = Indikation „Allgemein“
  • V/W = Indikation „Beruf“
  • G/H = Indikation „Pflegeheimbewohner/in“

Zusätzlich muss zu jeder Impfleistung die Chargenummer als Begründung (Feldkennung 5010) eingetragen werden.

Die Indikation „Alter“ wird von der KV automatisch zugesetzt und an das RKI übermittelt. Alle anderen Indikationen wie Kontaktpersonen sind unter „A“ und „B“ zusammengefasst.


* Stand: 27.03.2021 Quelle: KBV - https://www.kbv.de/html/50987.php

So unterstützt Sie die Praxissoftware EL

Bei der Eingabe der Impfleistungen 88331X - 88340X wird die Begründung automatisch vorgeschlagen. Bei der Speicherung der GNR und in der Plausibilitätsprüfung im EL-Menü unter Abrechnung --> Kasse (KVDT) wird geprüft, ob eine Chargennummer eingetragen wurde.

EL stellt Ihnen für COVID-19-Impfungen diese PDF-Formulare zum Ausfüllen zur Verfügung:

  • COVID-19-Impfung-Aerztliches-Zeugnis
  • COVID-19-Impfung-Anamnese-Einwilligung_0121
  • COVID-19-Impfung-Aufklaerung_0121

Sie erreichen diese Formulare im EL-Krankenblatt unter 'Weiteres' im Bereich 'Schnittstellen' mit der Funktion 'PDF-Formular-Datenexport'.

Die Patientendaten werden in das Formular übernommen. Das ausgefüllte Formular kann im Krankenblatt hinterlegt werden

Erfahren Sie, was EL so einzigartig macht. Telefon: 0345 57 101 66

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